Menu
linie

fb_like
 
 
Wetter
wetter.de Wetter-Widget
Wetterdaten werden geladen
Wetter Burg Hohenzollern www.wetter.de
 

AGB

TSA - AGB / Reisebedingungen

Stand: November 2005
 

1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Touristik-Service- Agentur Heinrich Dietmann GmbH (nachstehend „TSA“) veranstalteten Reisen und Pauschalangebote, über welche zwischen der TSA und Reisenden ein Reisevertrag nach § 651 a BGB geschlossen wird.

2.
Die schriftliche Anmeldung des Reisenden (Brief, Vordruck, Fax) stellt einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Reisevertrages gemäß §§ 651 a ff BGB dar. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Anmelder versichert, für die mitangemeldeten Teilnehmer bevollmächtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Antrages des Anmelders durch die TSA zustande.

3.
Mit Vertragsabschluss kann die TSA vom Reisenden eine Anzahlung auf den Reisepreis bis zur Höhe von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch von Euro 250,-- pro Person fordern. Sofern nach den gesetzlichen Bestimmungen von der TSA dem Reisenden ein Sicherungsschein auszuhändigen ist, kann die TSA eine Anzahlung erst nach Aushändigung des Sicherungsscheins verlangen. Die Anzahlung wird mit dem Gesamtreisepreis verrechnet. Die Restzahlung des Gesamtreisepreises hat spätestens am Anreisetag zu erfolgen, jedoch keinesfalls vor Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs.3 BGB. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein oder übersteigt der Reisepreis Euro 75,-- nicht, so ist der volle Reisepreis ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines am Anreisetag zu bezahlen.

4.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der TSA sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Reise sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.
5.1 Der Anmelder/Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktritt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der TSA. Tritt der Anmelder/Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert die TSA den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Sie kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von der TSA ersparten Aufwendungen sowie unter Abzug dessen,was die TSA durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.

5.2 Bei Rücktritt des Anmelders/Teilnehmers gemäß Ziff. 6.1 kann die TSA von diesemErsatz für getroffene Reisevorbereitungen und angefallene Aufwendungen verlangen. Insbesondere kann die TSA vom Anmelder/Teilnehmer eine pauschale Entschädigung (in Prozent des Pauschalpreises) verlangen, abgestuft nach dem Zeitpunkt des Rücktritts: - bis 35 Tage vor vereinbarter Ankunft: 10% - bis 28 Tage vor vereinbarter Ankunft: 25% - bis 21 Tage vor vereinbarter Ankunft: 40% - bis 7 Tage vor vereinbarter Ankunft: 65% - unter 7 Tage vor vereinbarter Ankunft: 70% Die Höhe der vorgenannten pauschalierten Entschädigungen berücksichtigt die durchschnittlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Leistungen. Der TSA bleibt der Nachweis eines höheren Schadens offen. Gleichfalls bleibt dem Anmelder/ Teilnehmer der Nachweis eines geringeren Schadens der TSA vorbehalten.

5.3 Änderungen nach der Buchung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) auf Wunsch des Kunden können nur imEinverständnismit der TSA und nur bis zum 40. Tag vor Reiseantritt erfolgen. In diesem Fall kann die TSA ein Umbuchungsentgelt pro Reisendem in Höhe von Euro 30,--, jedoch maximal 10 % des Pauschalreisepreises erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der vorgenannten Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag zu den Bedingungen in Ziff. 6.2 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

6.
Die TSA kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der TSA nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Reisende hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung eines von ihm bereits bezahlten Reisepreises.

7.
Die Gewährleistungsverpflichtungen der TSA wegen Reisemängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 651 c-f BGB). Ansprüche nach §§ 651 c-f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der TSA geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

8.
Die Haftung der TSA für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit die TSA für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die TSA haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden.

9.
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden und gering zu halten.

10.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge, vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch vertrags- und gesetzeskonforme Auslegung zu ergänzen. Auskünfte der TSA erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

11.
Auf alle Geschäftsvorgänge der TSA findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reisende kann die TSA nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen der TSA gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Anmelders/Teilnehmers maßgebend, es sein denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen, Anstalten des öffentlichen Rechtes oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der TSA maßgebend. 


zurück | nach oben  

Druckoptimierte Version

kontakt-2

Kontakt 

Touristik-Service-Agentur Heinrich Dietmann GmbH
Hohenzollernstr.13
72419 Neufra

Tel.:07574921548
Fax:07574921549
Web:
www.touristik-service-agentur.de

E-Mail:
dietmann@touristik-service-agentur.de 
Bookmark and Share

News

TSA - News

  • Neu jetzt mit aktueller Wettervorhersage für die Burg Hohenzollern!
 

copyright
© 2011, Touristik-Service-Agentur Heinrich Dietmann GmbH | Hohenzollernstr.13 | 72419 | Neufra
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail